Bundeskanzler
Gerhard Schröder
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Mit der Bitte um Stellungnahme
und Weiterleitung an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages |
An den
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
Platz der Republik
11011 Berlin
1. Online - Petition und 1. interaktive, elektronische
Unterschriftensammlung gegen die Diskriminierung des Mitgeschöpfes
des Menschen, dem Hund, durch die kommunale Bagatellsteuer namens "Hundesteuer" und deren
Steigerung in der Willkürsteuer, der so genannten "Kampfhundesteuer"
Sehr geehrte Bundespolitiker, des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages,
Die Unterzeichner dieser Petition fordern die bedingungslose
Abschaffung der kommunal völlig willkürlich gehandhabten "Hundesteuer" und die sofortige Einstellung der "Kampfhunde-"
und der "Kampfhundesteuer- Diskussion" durch die demokratische Änderung
der Kommunalgesetzgebung und erwarten Ihr volles politisches Engagement
für das Erreichen dieses Zieles.
Begründung:
Mit der derzeitigen Fassung der Kommunalgesetzgebung
wird den Kommunen der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit der willkürlichen
Besteuerung der Hundehaltung, mittels einer Hundesteuersatzung gegeben,
welche, entgegen dem GG der BRD und mit diesem disharmonierend, dazu führt,
daß Bundesbürger, insbesondere die Hundehalter der ein und selben
Rasse, selbst in infrastrukturell vergleichbaren Städten und Gemeinden,
mit unterschiedlichen, oft wesentlich differierenden und substanzverzehrende Steuerlasten belastet werden.
Besonders gravierend ist dieses Factuum zu bewerten,
wenn man berücksichtigt, daß die Höhe in einigen bayerischen
Gemeinden, wohl aus der Erkenntnis der verfassungsrechtlichen Unhaltbarkeit
dieser willkürlichen Steuerart heraus, mit lobenswerten 0,00 Euro kommunal
festgelegt wurden.
Die Unterzeichner sehen hierin eine Verletzung des Artikel 1
und des Artikel 14 GG.
Die Hundesteuer verstößt generell gegen
geltendes Recht:
Die Unterzeichner, sofern selbst Hundehalter, fühlen
sich um ihre, im Artikel 3 GG garantierte, "freie Persönlichkeitsentwicklung"
beraubt, wenn bei der Wahl nach der Art des Heimtieres, bedingt durch die
Existenz der oft substanzverzehrenden und somit das persönliche Eigentum
angreifenden Hundesteuer, die Haltung eines Mitgeschöpfes des Menschen,
eines Hundes, eben nicht frei, sondern nach der eigenen finanziellen Situation,
als auch und insbesondere nach der kommunalen Finanzlage zu entscheiden
bleibt.
Die eigene finanzielle Situation aufzubessern, liegt
wohl noch in der freien Entscheidung der Persönlichkeit des Bundesbürgers.
Die oft maroden kommunalen Finanzlagen jedoch, durch den einzelnen, sich
für die Hundehaltung entscheidenden Bundesbürger, sanieren zu wollen,
ist aus hiesiger Sicht nicht mit einer freien Persönlichkeitsentwicklung
in Einklang zu bringen, da der unmittelbare Einfluß eines einzelnen
Bundesbürger auf ein demokratisch gewähltes Grenium außerordentlich
beschränkt ist. Die Unterzeichner vermuten hier einen Verstoß
gegen Artikel 3 GG.
Ausgehend davon, daß im deutschen Strafrecht die
Diskriminierung einer Rasse mit dem Zufügen von Schmerz und Leid gleichgestellt
wird, sehen sich die Unterzeichner einem offensichtlich antagonistischem
(unlösbarem) Widerspruch
gegenüberstehend, welcher dem deutschen Hundehalter nur die Wahl zwischen
einer Steuerstraftat oder einer Straftat im Sinne des Tierschutzgesetzes
§ 1 zugesteht:
Die Besteuerung des Mitgeschöpfes des Menschen,
dem Hund, durch die damit einhergehende Herabsetzung zu einer Sache, einem Zustand
oder auch zu einem ordnungspolitisch zu regelnden Vorgang, mit einer Sach- oder
auch Aufwandssteuer diskriminiert das Mitgeschöpf des Menschen, den Hund.
(Der Hund leidet durch diese Diskriminierung)
Durch die Begleichung dieser Steuer fügt also der Hundehalter seinem Hund Leid
und Schmerz im Sinne des § 1 TSchG zu, weshalb er mit einer Freiheitsstrafe
von bis zu 2 Jahren nach StGB verurteilt werden könnte. Zahlt der
Hundehalter jedoch die Hundesteuer nicht, begeht er eine Steuerstraftat.
Sollten jedoch die Unterzeichner einer falschen Definition
der "Hundesteuer" unterliegen und mit der Hundesteuer nicht der Hund vom
Mitgeschöpfen des Menschen durch die Belegung mit einer Sachsteuer
zur Sache dekradiert werden, sondern diese Steuer tatsächlich, wie
hin und wieder von den Verwaltungsgerichten zu hören und zu lesen
ist, eine Aufwandssteuer darstellen, dann würde also somit
der Hundehalter eine dritte Wahl haben: Entweder er unterwirft sich dieser
willkürlichen Doppelbesteuerung, oder er läßt es sein
und wird somit wieder zum Steuerstraftäter. Würde die
Hundesteuer eine Aufwandssteuer sein, würde mit dieser der Aufwand
besteuert, welcher vom Hundehalter betrieben wird, um sich die Hundehaltung
zu ermöglichen. Der Aufwand besteht also lediglich darin, daß
der Hundehalter eine tierschutzgerechte und der Hundehaltungsverordnung
entsprechende Unterbringung, Pflege und Versorgung zu gewährleisten
hat. Da all diese Aufwendungen, wie Futtermittel, Pflegemittel, Unterbringungskosten, Tierarztbesuche,
Anschaffungskosten für Zwinger und Hundehütte, bereits der
Mehrwertsteuer unterliegen, welche bereits eine Aufwandssteuer darstellt,
handelt es sich in dieser Definitionsvariante um eine nicht zulässige
Doppelbesteuerung.
Eine Definition der Hundesteuer als "Luxussteuer"
würde den sozialen Frieden und das Rechtsverständnis der Unterzeichner
völlig überfordern, da es wohl mit keinem Sozialverständnis
erklärbar waere, warum plötzlich die Nutzung der weithin anerkannten
und unbestrittenen Positivwirkung einer Hundehaltung, z.B. auf den Genesungsprozeß
bei psychisch bedingten Erkrankungen oder auch die positive Einflussnahme auf die Entwicklung und die Erziehung von Kindern, nur noch den sozial stärkeren
und finanziell leistungsfähigeren Bundesbürgern möglich
sein soll.
In wohl keinem weiteren Land der Welt genießt der
Hund die gesellschaftliche und kulturelle Stellung und Anerkennung, wie in Deutschland !!
Werden Sie politisch aktiv und untermauern Sie diese Stellung des Hundes in unserer Gesellschaftsordnung durch Ihr energisches Handeln!
Machen Sie bitte auf politischem Wege endlich:
Schluß mit der Diskriminierung
des Hundes !!
Schluß mit der sich
derzeitig abzeichnenden Entwicklung des deutschen Hundehalters zur Milchkuh
der Nation!!!
Bis jetzt liegen schon 2169 Unterschriften vor !
Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es ab!