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Achtung!! ab 14.07.00 geltend Achtung!!Entwurf
Stand: 30.06.2000
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom ....Auf Grund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 13 Satz 1 sowie § 66 Abs. 1 des Polizeigesetzes in der Fassung vom 13. Januar 1992 (GBl. S.1, ber. S.596, 1993 S.155) wird verordnet:
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Kampfhunde
(1) Kampfhunde im Sinne dieser Verordnung sind Hunde, bei denen aufgrund ......weiterlesen?
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